Wichtige Hinweise
Hinweise im Zusammenhang mit der Corana-Pandemie:
Alle Inhaber einer Saisonkarte sind für das Einhalten der jeweils gültigen Vorgaben selbst verantwortlich. Die beteiligten Bergbahnen informieren die Gäste über die jeweils aktuell bei der jeweiligen Bergbahn gültigen “Corona-Bestimmungen” und kontrollieren die Erfüllung der Vorgaben im Rahmen dieser Bestimmungen.
Um das Risiko beim Kauf der 5-Berge-Saisonkarte 2021/2022 für die Käufer deutlich zu reduzieren, bieten die 5 beteiligten Bergbahnen wiederum ein großzügige Rückvergütungsregelung im Zusammenhang mit evtl. verhängten Betriebsverboten an, d.h. sollte es aufgrund von behördlichen Auflagen aufgrund der “Corona-Pandemie” es wieder zu einem kompletten Betriebs- und Beförderungsverbot bei allen 5 Bergbahnen für alle Personengruppen kommen, so wird es für diesen Zeitraum eine Rückvergütung geben.
Sollte von Seiten der Regierungen im Laufe der Wintersaison 2021/2022 eine 2G oder 1G Regelung bei der Beförderung von Personen ( z.B. in geschlossenen Kabinen ) vorgeschrieben werden, so kann für jene Personen welche diesen Status dann ggf. nicht nachweisen können und deshalb bei der jeweiligen Bergbahn nicht befördert werden dürfen, hierfür keine Rückvergütung erfolgen.
Auch für den Zeitraum in welchen die fünf beteiligten Bergbahnen in einem “normalen” Jahr wegen Revision und/oder noch nicht ausreichender Schneedecke üblicherweise keinen durchgehenden Betrieb anbieten ( Zeitraum 01.November bis 20.Dezember ), gibt es jedoch keine Rückvergütung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Ein Antrag auf Rückvergütung kann dann ggf. ab April 2022 gestellt werden. Er ist unter Angabe von Name, Vorname und Kartennummer bei der Bergbahn, bei welcher die Karte gekauft wurde, zu stellen. Dieser Antrag muss schriftlich im Zeitraum 01.April 2022 bis 30.April 2022 bei der jeweiligen Bergbahn gestellt werden. Eine anteilige Rückvergütung wird dann im Mai 2022 überwiesen, deshalb ist im Antrag die Kontoverbindung anzugeben.
Hinweise zur Datenverarbeitung und Speicherung
Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines 5-Berge Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Kooperationsunternehmen zu dessen Bedingungen zustande.
Der Kunde stimmt mit dem Kauf eines Bergbahntickets einer personenbezogenen Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung an den Lesegeräten im Zugangsbereich der Bergbahnen zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Ticketverwendung zu ( Abgleich von Fotoaufnahmen ). Die mit einem Bild ausgegebenen Saisonkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar, d.h. sie dürfen ausschließlich von jener Person verwendet werden, welche auf der Karte abgebildet ist.
Der Verkauf der Karte erfolgt somit jeweils im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmen, dessen Leistung der Gast in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass der Gast trotz Kauf der Karte während der Dauer ihrer Gültigkeit keine Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgt der Verkauf der Karte im Namen und für Rechnung des Beförderungsunternehmens, bei dem der Gast die Karte unmittelbar erworben hat.
Folgende Bergbahnunternehmen nehmen an diesem Wechselverkehr teil:
Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co.KG;
Bergener Hochfelln Seilbahn GmbH & Co.KG;
Wendelsteinbahn GmbH;
Unterberghornbahnen GmbH & Co.KG,
Kampenwandseilbahn GmbH.
AGB für das Saisonkarten 5-Berge&Co.
Für die Nutzung der Saisonkarte „5-Berge&Co“ gelten neben den Beförderungsbedingungen der jeweils benutzten Bahn die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Rückgabe von Saisonkarten „5-Berge&Co.“
Eine Rückgabe der Saisonkarten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit „Sportverbot“
für den Karteninhaber. Wird die Saisonkarte und ein solches Attest bei einer Bergbahnkasse abgegeben, erhält der Karteninhaber eine anteilige Rückvergütung des ursprünglichen Kartenpreises (bei Familienkarten entsprechend anteilig) und zwar von 70 % bei Rückgabe bis einschließlich 25.12.d.J., von 45 % bei Rückgabe bis einschließlich 20.01.d.J., von 20 % bei Rückgabe bis einschließlich 15.02. d.J., ab 16.02. d.J. kann keine Rückvergütung mehr erfolgen. Die rückvergütete Saisonkarte wird eingezogen.
2. Verlust von Saisonkarten „5-Berge&Co.“
Wird eine Saisonkarte verloren, kann bei der ursprünglich verkaufenden Bergbahn eine Ersatzkarte für den Karteninhaber ausgestellt werden. Für die Bearbeitung (Sperrung der Karte im System, Information der anderen Partnerunternehmen, Neuausstellung etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 20,– € pro Karte berechnet.
3. Erhöhtes Beförderungsentgelt bei missbräuchlicher Verwendung
Die ausgegebenen Saisonkarten sind personenbezogen und deshalb mit Name und Bild der berechtigten Person versehen. Eine Nutzung durch andere Personen ist ausgeschlossen. Der Fahrgast ist verpflichtet einen Fahrausweis im Zutritts-/Kontrollbereich vorzuweisen. Diese
Bereiche können videoüberwacht sein. Wer einen Zutritts-/Kontrollbereich mit einer widerrechtlich benutzten, ungültigen oder gefälschten Karte betritt, ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt mindestens 50,– €.
Eine widerrechtlich benutzte Karte wird eingezogen. Eine Anzeige bei der Polizei bleibt vorbehalten.
4. Haftung der Kartenkooperation
Die Mitglieder der Kartenkooperation betreiben ihre jeweilige Anlage sowie Skipisten und Skirouten eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Unternehmen zu dessen Beförderungsbedingungen zustande.
Der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens.
Eine Haftung des die 5-Berge-Saisonkarte ausgebenden Unternehmens für nicht unmittelbar von diesem erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. Für Schäden, die aus der Nutzung der Karte entstehen, haftet ausschließlich das jeweils leistende Unternehmen nach Gesetz, soweit die jeweiligen Haftungsvoraussetzungen vorliegen. Gleiches gilt bei der Nutzung von Zusatzangeboten (Hallenbad, Eislauffläche,Kino, etc.).
Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines 5-Berge Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Kooperationsunternehmen zu dessen Bedingungen zustande.
Der Verkauf der Karte erfolgt somit jeweils im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmens, dessen Leistung der Gast in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass der Gast trotz Kauf der Karte während der Dauer ihrer Gültigkeit keine Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgt der Verkauf der Karte im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmens, bei dem der Gast die Karte unmittelbar erworben hat.
Folgende Bergbahnunternehmen nehmen an diesem Wechselverkehr teil:
Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co.KG,
Bergener Hochfelln Seilbahn GmbH & Co.KG,
Kampenwandseilbahn GmbH,
Unterberghornbahnen GmbH & Co.KG,
Wendelsteinbahn GmbH
5. Datenschutz
Die Kooperationsmitglieder sowie beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Übermittlung an Dritte (z.B. 5-Berge&Co.-Kooperationsparter) erfolgt grundsätzlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Die 5-Berge&Co.-Kooperationspartner nutzen die Kundendaten, um dem Kunden briefliche Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden sowie für die Markt- und Meinungsforschung.
Der Kunde ist berechtigt, der werblichen Nutzung seiner Daten jederzeit gegenüber der Kooperationspartner zu widersprechen.
Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie im Impressum.