Wichtige Hinweise

Hinweise zur Datenverarbeitung und Speicherung

Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines 4-Berge Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Kooperationsunternehmen zu dessen Bedingungen zustande.

Der Kunde stimmt mit dem Kauf eines Bergbahntickets einer personenbezogenen Erhebung, Speicherung,  Verarbeitung und Nutzung an den Lesegeräten im Zugangsbereich der Bergbahnen zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Ticketverwendung zu ( Abgleich von Fotoaufnahmen ). Die mit einem Bild ausgegebenen Saisonkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar, d.h. sie dürfen ausschließlich von jener Person verwendet werden, welche auf der Karte abgebildet ist.

Der Verkauf der Karte erfolgt somit jeweils im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmen, dessen Leistung der Gast in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass der Gast trotz Kauf der Karte während der Dauer ihrer Gültigkeit keine Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgt der Verkauf der Karte im Namen und für Rechnung des Beförderungsunternehmens, bei dem der Gast die Karte unmittelbar erworben hat.

Folgende Bergbahnunternehmen nehmen an diesem Wechselverkehr teil:

Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co.KG;

Bergener Hochfelln Seilbahn GmbH & Co.KG;

Wendelsteinbahn GmbH;

Kampenwandseilbahn GmbH.

AGB für das Saisonkarten 4-Berge&Co.

Für die Nutzung der Saisonkarte „4-Berge&Co“ gelten neben den Beförderungsbedingungen der jeweils benutzten Bahn die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Rückgabe von Saisonkarten „4-Berge&Co.“
Eine Rückgabe der Saisonkarten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit „Sportverbot“
für den Karteninhaber. Wird die Saisonkarte und ein solches Attest bei einer Bergbahnkasse abgegeben, erhält der Karteninhaber eine anteilige Rückvergütung des ursprünglichen Kartenpreises (bei Familienkarten entsprechend anteilig) und zwar von 70 % bei Rückgabe bis einschließlich 25.12.d.J., von 45 % bei Rückgabe bis einschließlich 20.01.d.J., von 20 % bei Rückgabe bis einschließlich 15.02. d.J., ab 16.02. d.J. kann keine Rückvergütung mehr erfolgen. Die rückvergütete Saisonkarte wird eingezogen.

2. Verlust von Saisonkarten „4-Berge&Co.“
Wird eine Saisonkarte verloren, kann bei der ursprünglich verkaufenden Bergbahn eine Ersatzkarte für den Karteninhaber ausgestellt werden. Für die Bearbeitung (Sperrung der Karte im System, Information der anderen Partnerunternehmen, Neuausstellung etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 20,– € pro Karte berechnet.

3. Erhöhtes Beförderungsentgelt bei missbräuchlicher Verwendung
Die ausgegebenen Saisonkarten sind personenbezogen und deshalb mit Name und Bild der berechtigten Person versehen. Eine Nutzung durch andere Personen ist ausgeschlossen. Der Fahrgast ist verpflichtet einen Fahrausweis im Zutritts-/Kontrollbereich vorzuweisen. Diese
Bereiche können videoüberwacht sein. Wer einen Zutritts-/Kontrollbereich mit einer widerrechtlich benutzten, ungültigen oder gefälschten Karte betritt, ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt mindestens 50,– €.
Eine widerrechtlich benutzte Karte wird eingezogen. Eine Anzeige bei der Polizei bleibt vorbehalten.

4. Haftung der Kartenkooperation
Die Mitglieder der Kartenkooperation betreiben ihre jeweilige Anlage sowie Skipisten und Skirouten eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Unternehmen zu dessen Beförderungsbedingungen zustande.
Der Verkauf erfolgt im Namen und für Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens.
Eine Haftung des die 4-Berge-Saisonkarte ausgebenden Unternehmens für nicht unmittelbar von diesem erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. Für Schäden, die aus der Nutzung der Karte entstehen, haftet ausschließlich das jeweils leistende Unternehmen nach Gesetz, soweit die jeweiligen Haftungsvoraussetzungen vorliegen. Gleiches gilt bei der Nutzung von Zusatzangeboten (Hallenbad, Eislauffläche,Kino, etc.).
Durch die Inanspruchnahme der Leistungen eines 5-Berge Kooperationsunternehmens kommt jeweils ein eigenständiger Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Kooperationsunternehmen zu dessen Bedingungen zustande.

Der Verkauf der Karte erfolgt somit jeweils im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmens, dessen Leistung der Gast in Anspruch nimmt. Für den Fall, dass der Gast trotz Kauf der Karte während der Dauer ihrer Gültigkeit keine Leistungen in Anspruch nimmt, erfolgt der Verkauf der Karte im Namen und für die Rechnung des Beförderungsunternehmens, bei dem der Gast die Karte unmittelbar erworben hat.
Folgende Bergbahnunternehmen nehmen an diesem Wechselverkehr teil:
Hocheck Bergbahnen und Freizeitanlagen GmbH & Co.KG,
Bergener Hochfelln Seilbahn GmbH & Co.KG,
Kampenwandseilbahn GmbH,,
Wendelsteinbahn GmbH

5. Datenschutz
Die Kooperationsmitglieder sowie beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Übermittlung an Dritte (z.B. 4-Berge&Co.-Kooperationsparter) erfolgt grundsätzlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Die 4-Berge&Co.-Kooperationspartner nutzen die Kundendaten, um dem Kunden briefliche Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden sowie für die Markt- und Meinungsforschung.
Der Kunde ist berechtigt, der werblichen Nutzung seiner Daten jederzeit gegenüber der Kooperationspartner zu widersprechen.

Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

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